Aktualisierung der AdWords-Richtlinien
Mit einer Flut von E-Mails hat Google heute Veränderungen bei den AdWords-Richtlinien angekündigt. Um den September herum soll das neue und verbesserte AdWords-Richtlinien-Center offiziell eingeführt werden. Dafür hat Google schon mal eine vorläufige Version veröffentlicht.
Mehr Übersicht
Die Änderungen betreffen in erster Linie das Richtlinien-Center selbst. So wird die Kategorisierung stark vereinfacht. Im derzeitigen Richtlinien-Center sieht diese so aus:
Hier reduziert Google auf vier Kategorien, die für meine Begriffe wesentlich klarer sind:
Alle Richtlinien werden dann auch auf der gleichen Seite angerissen. So kann man nun eine gute Übersicht über die Richtlinien erhalten, was ein erfreulicher Fortschritt ist. Die Richtlinien sind oftmals auch sehr kurz gehalten. Die Richtlinie zu gefährlichen Produkten oder Dienstleistungen sieht beispielsweise so aus:
Auf den zugehörigen Unterseiten findet man dann vor allem konkrete Beispiele.
Neben der Struktur des Richtlinien-Centers sollen auch die Richtlinien selbst überarbeitet werden. In Zukunft möchte Google weniger und simplere Richtlinien verwenden. Gleichzeitig kündigt Google mehr Transparenz und Einblicke zu den Auswirkungen auf Anzeigen an. Für den Moment erscheinen mir die überarbeiteten Richtlinien wesentlich schlanker.
Geänderte Richtlinien
Auch inhaltlich sollen sich einige Richtlinien ändern. Google nennt beispielhaft die Richtlinien zu Waffen, Tabakprodukten und Feuerwerkskörpern, die alle in der Kategorie Gefährliche Produkte oder Dienstleistungen zu finden sind. Schaut man sich die Richtlinien im Detail an, dann fällt auf, dass viele Ausnahmen wegfallen.
Bei Waffen war es bisher beispielsweise möglich, für Softair-Waffen oder Zubehör wie Fernrohre zu werben. Die neuen Richtlinien verbieten diese Produkte nun explizit.
Ähnlich sieht es bei Tabakprodukten aus: Wo vorher beispielsweise noch Zigarren- oder Sisha-Bars explizit beworben werden durften, sind diese nun explizit ausgeschlossen. Unklar ist, ob unter “Produkte, die entwickelt wurden, um Tabakkonsum zu ersetzen” auch die zuvor erlaubten Pflaster und Kaugummis fallen, oder ob es hier nur um die aufgeführten E-Zigaretten geht.
Bei Feuerwerkskörpern werden in den neuen Richtlinien nur noch “explosive Feuerwerkskörper” explizit ausgeschlossen. Ob das nun heißt, dass etwa die zuvor verbotenen Wunderkerzen wieder erlaubt werden, bleibt offen.
Noch sind nicht alle Richtlinien vollständig. Bei den gesundheitsbezogenen Inhalten wird beispielsweise noch auf die alte Seite verlinkt. Es könnte also durchaus sein, dass sich noch weitere Richtlinien ändern.
Fazit
Obwohl Google die Mail wohl an alle AdWords-Nutzer geschickt hat: Für die allermeisten Werbetreibenden dürfte sich wohl nichts ändern. Wie üblich ist es aber jedem, der potenziell kritische Dinge bewirbt, zu empfehlen, sich die neuen Richtlinien noch genauer anzusehen und bis zur endgültigen Veröffentlichung ein Auge darauf zu haben.
Martin Röttgerding
Martin Röttgerding ist Head of SEA in der Online-Marketing-Agentur Bloofusion und schreibt schwerpunktmäßig über Google Ads im Bloofusion-Blog und hin und wieder in seinem SEA-Profi-Blog PPC Epiphany.
Martin Röttgerding ist auf LinkedIn zu finden.
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